Erläuterung zum Jahresbeitrag:
Das Vereinsjahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des Folgejahres. Bei einem Betritt zur IG WTB nach dem 31.03. ist der halbe Jahresbeitrag zu entrichten.
Kündigungen können mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Vereinsjahres erfolgen.
Mitgliedschaften:
Familienmitgliedschaft:
Diese Mitgliedschaft von Familienmitgliedern ist zu einem gesonderten Beitragssatz als Zusatz zu einem natürlichen Vollmitglied möglich. Zur Familie zählen alle im Haushalt des IG-Mitgliedes lebenden Personen. Die Vereinsmedien, wie das IFA-Journal, werden lediglich einmal je Haushalt zugestellt.
Jugendmitgliedschaft:
Diese besondere Mitgliedschaft gilt ausschließlich für Jugendliche ab dem 14. Geburtstag und endet mit dem 18. Geburtstag. Ein Jahresbeitrag wird für diesen Zeitraum nicht erhoben.
Mit Vollendung des 17. Lebensjahres (ab dem 18. Geburtstag), geht die Jugendmitgliedschaft in eine zahlungspflichtige Vollmitgliedschaft über.
Gemäß der Satzung der IGWTB (§5.4) darf ist ein Jugendmitglied ab dem 16. Geburtstag stimmberechtigt und kann wie ein Voll- bzw. Familienmitglied an Abstimmungen der Mitgliederversammlungen
teilnehmen.
Hier stellen wir bei Bedarf Donwnloadlinks für Sitzungsprotokolle zur Verfügung